Konsularische Betreuung deutscher Staatsangehöriger im Ausland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie unterstützt die Bundesregierung deutsche Staatsbürger, die in einem Land konsularische Hilfe benötigen, in welchem jedoch die diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik nicht bzw. nur sehr eingeschränkt operativ tätig sind, wie in Syrien, Libyen und im Jemen (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/542)?