Konsequenzen in Bezug auf die Einschätzungen des Bundesinstituts für Risikobewertung zum Pflanzenvernichtungsmittel Glyphosat
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche sofortigen Konsequenzen erwägt die Bundesregierung in Bezug auf die, für die gesamte EU-Risikobewertung von Glyphosat zuständige Behörde, das BfR, deren Mitarbeiter sowohl die JMPR-Berichte (2004 und 2011; JMPR: The Joint FAO/WHO Meeting on Pesticide Residues; FAO: Food and Agriculture Organization of the United Nations; WHO: World Health Organization) als auch die EU-Bewertungsberichte (1998 und 2013) zu Glyphosat federführend verfasst haben und dem Pflanzenvernichtungsmittel immer Harmlosigkeit bescheinigt haben – auch noch, nachdem die IARC Glyphosat im März 2015 als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft hatte, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass immer mehr Fehler bekannt werden, was die Auswahl – und v. a. den Ausschluss – von Studien betrifft, die bei der Bewertung von Glyphosat im Renewal Assessment Report des BfR berücksichtigt wurden (www.who.int, Bericht der Task Force zu Diazinon, Glyphosat und Malathion)?