Konsequenzen hinsichtlich einer Änderung des Personenstandsgesetzes in Ungarn
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem in Ungarn im Mai dieses Jahres verabschiedeten Gesetz, wonach in dem Personenstandseintrag einer Person beim Standesamt künftig nicht mehr das „Geschlecht“, sondern das „Geschlecht zur Geburt“ erfasst wird, die als „das biologische Geschlecht“ definiert und nicht änderbar ist (www.parlament.hu/irom41/09934/09934.pdf), und das dem im europäischen Recht und insbesondere in der Grundrechtecharta verankerten Diskriminierungsverbot entgegensteht, und wie nutzt die Bundesregierung ihre EU-Ratspräsidentschaft, um diese nach meiner Auffassung vorliegenden Diskriminierung und Unsichtbarmachung von Transpersonen zu beenden?