Konsequenzen für die deutsch-russische zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit durch Verschärfung der russischen Gesetzgebung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die deutsch-russische zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit, wie sie bspw. erklärtes Ziel des „Petersburger Dialogs“ ist, durch Verschärfungen der russischen Gesetzgebung zu „ausländischen Agenten“ zu erwarten (www.tagesschau.de/ausland/russland-auslaendische-agenten-gesetz-101.html), und welche konkreten Gefährdungen und Restriktionen gehen nach Kenntnis der Bundesregierung von der Zusammenarbeit mit deutschen Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen für russische Partnerinnen und Partner aus?