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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-16610

Konsequenzen für den Einsatz des Euthanasiemittels T 61 bei Registrierung in einer Datenbank für unerwünschte Arzneimittelwirkungen

Stage otherUpdated 4mo ago

<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Euthanasiemittel T 61 bereits in einer bundesweiten Datenbank für unerwünschte Arzneimittelwirkungen registriert, und welche Konsequenzen hat dies ggf. für den Einsatz des Euthanasiemittels?</span> <span><br /> </span>