Konsequenzen für das Inkrafttreten von CETA bei einem Beschluss als reines EU-Abkommen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung für das Inkrafttreten von CETA, wenn sich nach den Beschlüssen zur Unterzeichnung und zur vorläufigen Anwendung von CETA (Artikel 218 Absatz 5 AEUV) herausstellt, dass CETA nicht als gemischtes sondern als reines EU-Abkommen abzuschließen ist, und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Mitgliedstaaten dann mangels einer Zuständigkeit der Mitgliedstaaten zur Unterzeichnung des Abkommens gegenstandslos ist (bitte begründen)?