Konsequenzen für das Breitbandbüro durch den Bericht des Bundesrechnungshofes vom Januar 2016
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Konsequenzen für das Breitbandbüro hat die Bundesregierung aus dem Bericht des Bundesrechnungshofes vom Januar 2016 gezogen (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/beratungsberichte/langfassungen/langfassungen-2016/2016-bericht-ausgestaltung-der-zustaendigkeit-fuer-digitale-infrastruktur-des-bundesministeriums-fuer-verkehr-und-digitale-infrastruktur/; bitte aufschlüsseln nach Zusammenarbeit mit der beauftragten Agentur, [überarbeiteten] Aufgabenstellung des Breitbandbüros, vertraglichen Anpassungen mit der beauftragten Agentur, personeller und finanzieller Ausstattung, Vergrößerung der Reichweite des Dienstleistungsangebots und Überarbeitung des Dienstleistungsangebots)?