Konsequenzen einer bis Ende 2010 nicht erteilten Ausfuhrgenehmigung für Brennelemente ins russische Majak
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen hinsichtlich der Durchführung und Kosten hätte eine bis Ende 2010 nicht getroffene Genehmigungsentscheidung der Bundesregierung über die beantragte Ausfuhr der 951 abgebrannten Rossendorf-Brennelemente ins russische Majak (würde insbesondere eine bis Ende 2010 nicht vorliegende Ausfuhrgenehmigung eine Annahme der o. g. Brennelemente durch Russland gänzlich unmöglich machen oder nicht, sondern nur verteuern), und kann aufgrund der in diesem Zusammenhang bis dato noch nicht getroffenen Regierungsentscheidungen die Ausfuhr überhaupt noch in diesem Jahr stattfinden?