Konsequenzen durch den Wegfall der Definition "hochgradige Sehbehinderung" aus der Versorgungsmedizin-Verordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen erwartet die Bundesregierung durch den aus der geplanten Streichung von Punkt 6d aus Teil A VersMedV resultierenden Wegfall der Definition "hochgradige Sehbehinderung", und welche Einschränkungen in der Leistungsgewährung für die betroffenen Menschen mit einem verbliebenen Sehvermögen zwischen 2 und 5 Prozent erwartet die Bundesregierung? <br /> <br /> Wie und bis wann wird die Bundesregierung sicherstellen, dass es infolge der geplanten Änderungen im Zuge der Gesamtüberarbeitung der VersMedV zu keinen vorübergehenden Leistungsverschlechterungen für die bisher als "hochgradig Sehbehinderte" anerkannten Menschen kommt?