Konsequenzen der Veröffentlichung einer internen Einstufung der AfD als "Verdachtsfall"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche personellen und organisatorischen Konsequenzen zieht das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) aus dem "Durchstechen" der Information die AfD sei ein "Verdachtsfall" an Journalisten, welches das Verwaltungsgericht Köln als "unvertretbaren und gegen die verfassungsrechtlich garantierte Chancengleichheit der Parteien verstoßenden Eingriff" bewertet hat (vgl. www.spiegel.de/politik/deutschland/rechtsextremismus-verdachtsfall-verfassungsschutz-beobachtet-afd-nun-bundesweit-a-136d80ce-4549-4a23-8174-19ad70f20643?sara_ecid-soci_upd_KsBF0AFjflf0DZC xpPYDCQgQ1dEMph und www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/09_050 32021/index.php)?