Konsequenzen bei verweigerter Zustimmung zum Tunnelbau durch eine Kommune
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche rechtlichen und praktischen Konsequenzen hat es nach Auffassung der Bundesregierung auf Grundlage des Eisenbahnkreuzungsgesetzes, wenn eine Kommune die erforderliche Zustimmung bzw. Unterschrift im Rahmen eines Verwaltungs- oder Kreuzungsvereinbarungsverfahrens für den Bau eines Tunnels durch die Deutsche Bahn AG verweigert, insbesondere dann, wenn der entsprechenden Kommune aufgrund ihres geplanten Finanzierungsanteils eine hohe Verschuldung und ein genehmigungspflichtiger Haushalt drohen?