Konsequenzen bei einer Streichung des § 103 StGB
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung des ehemaligen Richters des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans Hugo Klein, in der Onlineausgabe der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" vom 28. April 2016 (abrufbar unter: www.faz.net/-gpf-8gf3s), wonach bei einer Streichung des § 103 des Strafgesetzbuchs zu erwarten ist, dass das Ausland dadurch reagiert, dass es auf die Gewährung von Rechtsschutz seinerseits verzichtet?