Konsequenzen aus Studienergebnissen zur Rechtlichen Betreuung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus den beiden vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in Auftrag gegebenen Studien zur "Qualität in der rechtlichen Betreuung" (ISG) und zur "Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der betreuungsrechtlichen Praxis im Hinblick auf vorgelagerte andere Hilfen" (IGES) gezogen, und wie ist der Stand der Umsetzung dieser Schlussfolgerungen?