Konsequenzen aus Menschenrechtsverletzungen im Rahmen von Entwicklungshilfeprojekten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie verfahren die Bundesregierung und ihre Ausführungsorganisationen (GIZ, KfW), wenn ihnen von Menschenrechtsorganisationen oder von lokalen Bevölkerungsgruppen Berichte über Menschenrechtsverletzungen bzw. über das Nichteinhalten von internationalen Abkommen, wie z. B. der ILO-Konvention 169, in Projekten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit vorgelegt werden, und welche Konsequenzen ziehen sie aus solchen Berichten für die weitere Finanzierung dieser Projekte bzw. für die der durchführenden Organisationen?