Konsequenzen aus einer vorläufigen Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen
Maßnahmen der Bundesregierung und der Sozialversicherungsträger zur Sicherung nachzuentrichtender Beiträge vor Verjährung im Fall der Bestätigung der von Arbeitsgerichten festgestellten Nichtigkeit von mit der (nicht tariffähigen) Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) abgeschlossenen Tarifverträge durch das Bundesarbeitsgericht (BAG)