Konsequenzen aus einer möglichen verfassungswidrigen Einstufung der bisherigen Höhe der Regelleistungen nach SGB II und XII
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hat sich die Bundesregierung auf den Fall vorbereitet, dass das Bundesverfassungsgericht gemäß dem Vorlagebeschluss der 55. Kammer des Sozialgerichts Berlin vom 25. April 2012 die Höhe der Regelleistung für Kinder und Jugendliche und Erwachsene (separat beantworten) nach SGB II und SGB XII für die Vergangenheit als verfassungswidrig erklärt, und wie gewährleistet die Bundesregierung, dass alle betroffenen Leistungsberechtigten in diesem Fall die vorenthaltenen Leistungen nachgezahlt bekommen?