Konsequenzen aus einer Erhebung des BMFSFJ zum Kinderschutz während der Corona-Pandemie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen für ihr eigenes Handeln hat die Bundesregierung aus der seit Mai 2020 durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) initiierten "8aZusatzerhebung" (§ 8a Absatz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VII), deren Ziel es war, die Entwicklungen im Kinderschutz während der Corona-Pandemie zu beobachten, um evidenzbasiert handeln zu können, gezogen?