Konsequenzen aus einem Beschluss des Amtsgerichts Hannover zur Abschiebungshaft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit wird sich die Bundesregierung nach dem Beschluss des Amtsgerichts Hannover (Az. 44 XIV 64/14) vom 19. Januar 2015 gegenüber den Bundesländern dafür einsetzen, dass Abschiebungshäftlinge in ähnlicher Lage sofort entlassen werden, um zu vermeiden, dass sie durch eine möglicherweise unzureichende Umsetzung von Artikel 15 Absatz 1 i. V. m. Artikel 3 Nummer 7 der Richtlinie 2008/115/EG im Rahmen des entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens (Bundestagsdrucksache 17/6053) im Ergebnis für rechtswidrige Inhaftierungen mitverantwortlich wird (auf die vergleichbare Frage der (Un-)Zulässigkeit von Inhaftierungen im Dublin-Verfahren (vgl. Bundestagsdrucksache 18/886, Antwort zu Frage 5 und Bundestagsdrucksache 18/2256, Antworten zu den Fragen 21 und 22) wird hingewiesen), und welche Überlegungen, Positionen oder Planungen zur Entlassung der Betroffenen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern?