Konsequenzen aus der Verfassungswidrigkeit der Dreiteilungsmethode
Verfassungswidrigkeit der Einbeziehung des neuen Ehepartners in die Bedarfsbemessung des vorangegangenen, geschiedenen Ehegatten: Änderungsbedarf im Unterhaltsrecht, Folgen betr. zweite Ehe und erste Ehefrau, Leitbild von Ehe und Familie betr. eheliche Unterhaltspflichten<br /> (insgesamt 6 Einzelfragen)