Konsequenzen aus der teilweise fehlenden Korruptionsprävention in obersten Bundesbehörden
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Welche Konsequenzen hat die Tatsache, dass eine Reihe von obersten Bundesbehörden im Rahmen der Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung ihre Aufgaben nicht erfüllt hat (z. B. Risikoanalyse, Rotation von Mitarbeitern in korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten), und hat die Bundesregierung deswegen in den entsprechenden obersten Bundesbehörden Disziplinarmaßnahmen ergriffen oder personelle Konsequenzen gezogen?</span>