Konsequenzen aus der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf des Wohngeldstärkungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie will die Bundesregierung angesichts der Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf des Wohngeldstärkungsgesetzes (WoGStärkG) (vgl. Bundesratsdrucksache 235/19) sicherstellen, dass das Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann, und wie will sie dabei vermeiden, dass alle zwei Jahre entsprechende Einwände des Bundesrats gegen die zustimmungspflichtigen Rechtsverordnungen zur Anpassung des Wohngeldes (Dynamisierung nach § 43 WoGStärkG) die gewünschte Dynamisierung verhindern?