Konsequenzen aus der schleppenden Strafverfolgung im Internet vor dem Hintergrund fehlender technischer und personeller Ausstattung der Ermittlungsbehörden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Strafverfolgung im Internet, beispielsweise von Kinderpornographie, durch deutsche Ermittlungsbehörden dahingehend vor, dass die Ermittlungsbehörden wegen Personalmangels und mangelhafter technischer Ausstattung Verfahren nicht zügig zum Abschluss bringen können, wie jüngst von Oberstaatsanwalt Peter Vogt beklagt (siehe dazu u. a. www.spiegel.de), und welche Konsequenzen zieht sie daraus?