Konsequenzen aus der reformierten EU-Gasrichtlinie für das Projekt "Nord Stream 2"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen für das Projekt "Nord Stream 2" ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung aus der Tatsache, dass die Bundesnetzagentur entschieden hat, dass für das Projekt keine Ausnahme von der reformierten EU-Gasrichtlinie gemacht wird (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/klima-energie-und-umwelt/bundesnetzagentur-versetzt-nord-stream-2-einen-weiteren-schlag-16771206.html), und ist nach Ansicht der Bundesregierung eine Entflechtung von Gasverkäufer und Pipelinebetreiber bei "Nord Stream 2" eine gangbare Option, obwohl dies von der "Nord Stream 2 AG" abgelehnt wird, da das Gas während des Transportes nicht den Besitzer wechseln könne?