Konsequenzen aus der Havarie des Containerschiffes "CSCL Indian Ocean" auf der Elbe vor Hetlingen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Havarie des Containerschiffes "CSCL Indian Ocean", das am 3. Februar 2016 mit einem Ruderschaden auf der Elbe vor Hetlingen auf Grund gesetzt worden war, und sieht die Bundesregierung die vorhandenen technischen Kapazitäten in Deutschland für einen kurzfristigen Einsatz von entsprechend für sehr große Containerschiffe ausgelegten Schwimmkränen als ausreichend an (bitte erläutern, ggf. über welche anderen Wege die Bundesregierung eine kurzfristige Entladung von Containern im Havariefall auf zentralen Schifffahrtswegen wie der Elbe, der Weser oder dem Nord-Ostsee-Kanal als garantiert ansieht)?