Konsequenzen aus der Einschätzung der Bundesregierung zu möglichen Straftaten radikalisierter Einzeltäter oder Kleinstgruppen zum Nachteil muslimischer Personen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus ihrer Einschätzung, es könne vor dem Hintergrund einer wachsenden Bedeutung von Rechtspopulismus und Islamfeindlichkeit nicht ausgeschlossen werden, „dass radikalisierte Einzeltäter oder Kleinstgruppen aus islamfeindlicher Motivation heraus das Thema zum Anlass nehmen könnten, schwere Straftaten zum Nachteil muslimischer Personen oder islamischer Einrichtungen zu verüben“ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/10955), und inwiefern wird die Vereinigung „Politically Incorrect“ vom Verfassungsschutz beobachtet?