Konsequenzen aus der Bauzeitverlängerung bei Stuttgart 21
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus folgender Aussage im neuen Planänderungsantrag der Deutschen Bahn AG vom 9. Juni 2016 zum PFA 1.6a bei Stuttgart 21 (Zuführung Ober-/Untertürkheim): "Für die weitere technische Ausrüstung der Strecke mit Oberbau, Oberleitung, Signaltechnik etc. wird ein Zeitraum von weiteren zwei Jahren inkl. Probebetrieb angesetzt, so dass die gesamten Baumaßnahmen in einem Zeitraum von etwa 7,5 Jahren abgewickelt werden" (vgl. S. 40), und wann kann Stuttgart 21 aus Sicht der Bundesregierung in Betrieb gehen, wenn der zentrale Planfeststellungsabschnitt 1.6a selbst nach Aussagen der DB AG – einen zügigen Planfeststellungsbeschluss bis Jahresende 2016 und einen Baubeginn Anfang 2017 vorausgesetzt – frühestens Mitte des Jahres 2024 in Betrieb gehen kann?