Konsequenzen aus der Ablehnung der Berliner Staatsanwaltschaft von Strafermittlungen gegenüber einer "taz"-Journalistin
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass die Berliner Staatsanwaltschaft gerade Strafermittlungen gegen eine Journalistin der "taz.die tageszeitung" wegen der Bedeutung von Meinungs- und Pressefreiheit ablehnte (www.tagesspiegel.de/politik/nach-kritik-an-polizei-kolumne-taz-autorin-verlangt-unterlassung-von-seehofer/26173572.html), ebenso wie der Presserat die entsprechende Beschwerde von Horst Seehofer zurückgewiesen hat, nachdem er explizit als Bundesminister regierungsamtlich deren Kommentar für strafbedürftig erklärt hatte, und erkennt die Bundesregierung in Horst Seehofers Wertungen, Strafandrohung sowie in diesem gesamten Vorgang – wie ich – einen abermaligen Verstoß eines Regierungsvertreters gegen deren Neutralitätspflicht im politischen Meinungskampf – diesmal zulasten der sogenannten vierten Gewalt im Staat –, so wie das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung schon vielfach ähnliche Neutralitätspflichtverletzungen von Regierungsvertretern beanstanden musste (zuletzt Urteil vom 9. Juni 2020 – 2 BvE 1/19 – wiederum gegen den Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer)?