Konsequenzen aus den Schiedssprüchen der Schiedsstellen nach § 125 SGB V
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Schiedssprüchen der Schiedsstellen nach § 125 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), die zuletzt für die Heilmittelbereiche Ergo- und Physiotherapie gefallen sind (www.upaktuell.de/aktuell/2021/03/rahmenvertraege-ergotherapie-schiedsspruch-aber-keine-preise-festgelegt.html) und für die das Bundesgesundheitsministerium die Aufsicht hat, in Hinblick auf die juristische Vertretbarkeit des Fehlens der Festlegung der Vergütungspreise, was nach § 125 Absatz 5 SGB V explizite Aufgabe der Schiedsstelle ist, und welche Handlungsmaßnahmen sind geplant, um den gesetzgeberischen Willen der Preisfestsetzung durch die Schiedsstelle seiner Erfüllung zuzuführen?