Konsequenzen aus den bisherigen Diskussionen um die Verbesserung der Bürgerbeteiligung an Planungsprozessen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Diskussionen um die Verbesserung der Bürgerbeteiligung an Planungsprozessen im Hinblick auf die Inhalte des Planungsvereinheitlichungsgesetzes, und wie bewertet die Bundesregierung nach aktuellem Kenntnisstand die ursprünglich beabsichtigte generelle Fakultativstellung des Erörterungstermins im Planfeststellungsverfahren?