Konsequenzen aus den Äußerungen des AfD-Politikers Björn Höcke im Januar 2017
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Äußerungen des Vorsitzenden der AfD, Björn Höcke "Diese dämliche Bewältigungspolitik, die lähmt uns heute noch viel mehr als zu Franz Josef Straußʼ Zeiten. Wir brauchen nichts anderes als eine erinnerungspolitische Wende um 180 Grad" (https://www.youtube.com/watch?v=sti51c8abaw, www.sueddeutsche.de/news/politik/parteien-die-hoecke-rede-von-dresden-in-wortlaut-auszuegen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-170118-99-928143), und inwiefern hält sie diese Äußerungen für strafrechtlich, verfassungsschutzrechtlich (§ 3 BVerfSchG) oder beamtenrechtlich relevant – auch vor dem Hintergrund, dass der Bundesminister für Wirtschaft und Energie nunmehr die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz fordert?