Konsequenzen aus dem Widerspruch von § 43a SGB XI zur UN-Behindertenrechtskonvention
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Widerspricht aus Sicht der Bundesregierung der § 43a des Elften Buches Sozialgesetzbuch in der jetzt geltenden Fassung der Zielrichtung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, und falls ja, wie steht die Bundesregierung zu der Forderung, § 43a SGB XI ersatzlos abzuschaffen, um eine unterschiedliche Behandlung von Menschen mit und ohne Behinderungen zu überwinden?