Konsequenzen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 21. Januar 2011
Bewertung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 21. Januar 2011 zum Asylsystem Griechenlands sowie zur Überstellungspraxis Belgiens, Verletzung von Menschenrechten, Überlegungen zur Änderung der Dublin-II-Verordnung sowie des Grundgesetzes, Änderung des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung von Rechtsmitteln gegen Abschiebungen in Drittstaaten oder Überstellungen gemäß dem Dublin-Verfahren, Aussetzung von Überstellungen in überforderte EU-Mitgliedstaaten, Vorschläge für ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)<br />