Konsequenzen aus dem Urteil des EGMR zu sogenannten "Pushbacks"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), wonach sogenannte "Pushbacks", also das Zurückweisen von Migranten von den Grenzen des Ziel- oder Transitlandes durch Sicherheitskräfte, nicht grundsätzlich rechtswidrig sind (vgl. EGMR A. A. ua gg Nordmazedonien, Urteil vom 5. April 2022, Kammer II, 55798/16 ua), für eigene nationale Grenzschutzmaßnahmen?