Konsequenzen aus dem Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs bzgl. der Ungültigkeit der Berliner Wahlen vom 26. September 2021
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unternimmt die Bundesregierung etwas angesichts der Tatsache, dass der Verfassungsgerichtshof von Berlin bekanntlich am 16. November 2022 tenoriert hat, dass die Berliner Wahlen vom 26. September 2021 ungültig waren und der Senat von Berlin auf eine parlamentarische Anfrage (Drucksache 19/16769) des Abgeordneten Antonin Brousek von der Good Governance Gewerkschaft erklärt hat, trotzdem die aus der ungültigen Wahl hervorgegangenen Personen als "gewählte Abgeordnete" anzusehen, vor dem Hintergrund der Norm des Artikels 37 des Grundgesetzes (GG), nach der der Bund berechtigt und auch verpflichtet ist einzuschreiten, wenn Bundesländer ihre Pflichten aus dem Grundgesetz, hier das Demokratieprinzip aus Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 GG, brechen, um sicherzustellen, dass auch in Berlin nur Gesetze angewendet werden, die von gewählten Abgeordneten beschlossen wurden, und wenn ja, was, und wenn nein, warum nicht (www.faz.net/aktuell/politik/inland/berliner-verfassungsgericht-chaos-wahl-2021-ungueltig-18465993.html)?