Konsequenzen aus dem Stand der Nachweisführung über eine gesicherte Kernkühlung bei Kühlmittelverlust in Atomkraftwerken
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Haben aus Sicht der Bundesregierung die Atomkraftwerksbetreiber für sämtliche deutsche Atomkraftwerke den gesicherten Nachweis der Sicherstellung der Kernkühlung bei einem Kühlmittelverluststörfall mit Freisetzung von Isoliermaterial robust geführt, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem aktuellen Stand der Nachweisführung?</span>