Konsequenzen aus dem Nachweis von PFC-Schadstoffen im Grundwasser im Bereich der US-Militärbasis Ansbach-Katterbach
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung ihre Einschätzung, demnach eine Aufnahme von PFC-Schadstoffen über den Pfad Boden-Mensch für die Bevölkerung auszuschließen sei, da sich die nachgewiesene Bodenverunreinigung im Bereich des für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Kasernenareals der US-Militärbasis Ansbach-Katterbach befände (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6 der Kleinen Anfrage der Frak- tion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/4570), korrigieren, da im Grundwasser im Bereich des US-Militärflughafens der Grenzwert für PFC-Schadstoffe um mehr als das Elffache überschritten wurde sowie PFC-Schadstoffe auch außerhalb des Kasernengeländes im Wasser nachgewiesen wurden (vgl. Fränkische Landeszeitung vom 26. September 2018 und 5. Oktober 2018), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?