Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil für die Förderrichtlinien bei Projekten mit embryonalen Stammzellen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache C-34/10 Oliver Brüstle gegen Greenpeace e. V. vom 18. Oktober 2011, und plant die Bundesregierung in Reaktion auf dieses Urteil eine Veränderung der Förderrichtlinien für Projekte mit embryonalen Stammzellen?