Konsequenzen aus dem Bundesverfassungsgerichtsbeschluss zu Asyl-Überstellungen nach Griechenland
Festhalten der Bundesregierung an der Rückführungspraxis gemäß Dublin-II-Abkommen trotz Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur Aussetzung von <span>Abschiebungen Asylsuchender nach Griechenland aufgrund der Mängel des dortigen Asylsystems, höchstrichterliche Entscheidungen anderer europäischer Länder bzw. des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in dieser Sache, Bestrebungen zur Änderung des Dublin-Systems