Konsequenzen aus dem Ausschluss der Antikorruptions-Organisation MANS für die EU-Beitrittsverhandlungen Montenegros
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenz hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Ausschluss der zivilgesellschaftlichen Antikorruptionsorganisation MANS durch die Entscheidung des montenegrinischen Europaministers aus der Arbeitsgruppe zu Kapitel 23 (siehe Pressemitteilung von Transparency International vom 3. Mai 2017) für den Fortgang der Beitrittsverhandlungen Montenegros mit der EU, und wird sich die Bundesregierung im Rahmen der EU und bilateral hochrangig gegenüber der montenegrinischen Regierung, etwa im Rahmen der Westbalkan-Außenministerkonferenz am 31. Mai 2017 in Berlin, dafür einsetzen, dass dieser Ausschluss zivilgesellschaftlicher Organisationen aus den Beitrittsverhandlungen rückgängig gemacht wird?