Konkretisierung oder Änderung der einschlägigen Gesetze zum therapeutischen Einsatz von Stammzellen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält das Bundesministerium für Gesundheit angesichts der mehrfach öffentlich formulierten Kritik an der Tätigkeit von Einrichtungen, die wissenschaftlich umstrittene Stammzelltherapien anbieten (siehe etwa die Kritik der Deutschen Gesellschaft für Neurologie an den Angeboten des XCell-Centers in Köln und Düsseldorf) eine Konkretisierung oder Änderung der einschlägigen Gesetze mit dem Ziel einer Verbesserung des Verbraucher- und Patientenschutzes für erforderlich?