Konkretisierung des § 5 NetzDG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung bei der Konkretisierung des § 5 NetzDG, wenn inländische Zustellungsbevollmächtigte betroffener Unternehmen massenhaft Dokumente zurückschicken oder inhaltlich leere Antworten schicken (Beispiel Facebook: www.heise.de/tp/features/Justizamt-entwertet-Zustellungsvorschrift-im-NetzDG-4171820.html), und wie bewertet die Bundesregierung die Anforderungen von § 5 NetzDG im Vergleich zu den Allgemeinen Informationspflichten nach § 5 TMG?