Kongruenz des Jugend- und Freiwilligendienstes mit den Kriterien eines bürgerschaftlichen Engagements
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Entspricht eine Tätigkeit im Rahmen des Jugend- oder Bundesfreiwilligendienstes nach Auffassung der Bundesregierung den Kriterien eines bürgerschaftlichen Engagements, welches mit dem Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz (GemEntBG) gestärkt werden sollte und zwar u. a. durch einen erhöhten Freibetrag in den Grundsicherungssystemen des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII), und mit welcher Begründung hält das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Ausführungen des § 82 Absatz 3 Satz 3 SGB XII, nach denen Einkommen aus ehrenamtlicher Tätigkeit bis zu 200 Euro anrechnungsfrei sind, für nicht einschlägig bei der Anrechnung des Taschengelds von Freiwilligendienstleistenden im SGB XII (Bundesauftragsverwaltung Viertes Kapitel SGB XII – BMAS-Rundschreiben 2014/2: Einsatz des Einkommens und Vermögens vom 13. Februar 2014)?