Konformität der Vertragsverlängerung des Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn Dr. Rüdiger Grube mit dem Aktiengesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es wahr, dass der Vertrag für den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG (DB AG), Dr. Rüdiger Grube, noch in diesem Jahr verlängert wird, und wie verhält sich diese Entscheidung zur Regelung im Aktiengesetz (§ 84 Absatz 1 Satz 1 AktG), nach der der Vertrag eines Aufsichtsratsmitglieds frühestens ein Jahr vor Ablauf verlängert werden kann (das wäre erst Ende 2013)?