Konflikte bei der Errichtung einer Förderplattform auf niederländischem Hoheitsgebiet zur Gewinnung von Erdgas
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konflikte sieht die Bundesregierung zwischen den Plänen eines niederländischen Unternehmens, eine Förderplattform auf niederländischem Hoheitsgebiet in der Nordsee zu errichten, um von dort aus auch im deutschen Nationalpark Wattenmeer Erdgas zu gewinnen (www.weser-kurier.de/region/niedersachsen_artikel-niedersachsen-besorgt-wegen-gasprojekts-im-wattenmeer-_arid.1859665.html), und dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), wonach Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstigen marinen Makrophytenbeständen, Riffen, sublitoralen Sandbänken, Schlickgründen mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreichen Kies-, Grobsand- und Schillgründen im Meeres- und Küstenbereich führen können, verboten sind, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass sich die durch die geplante Gasförderung des niederländischen Unternehmens "schädigenden Einwirkungen auf das Meer auf ein möglichst geringes Maß beschränken" (Bundesberggesetz – BbergG) werden?