Kompromiss zu Uploadfiltern bei den Verhandlungen zur EU-Urheberrechtsreform
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern sieht die Bundesregierung den jüngst vorgelegten Kompromiss zwischen Frankreich und Deutschland bei den Verhandlungen um die EU-Urheberrechtsreform (www.politico.eu/wp-content/uploads/2019/02/Mandate-Romania- February-8.pdf) als vereinbar mit ihrer bisherigen Positionierung (u. a. Formulierung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 49, Äußerungen im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zuletzt am 30. Januar 2019) an, mit der sie sich ausdrücklich gegen Upload-Filter zur Kontrolle von etwaigen Urheberrechtsverstößen ausspricht und gerade für kleine und mittlere Unternehmen eine besondere Ausnahme implementieren wollte, und wie können nach Ansicht der Bundesregierung die Risiken des Einsatzes dieser Technik (Gefahren für die Meinungsfreiheit, Marktmachtkonzentration etc.) verhindert werden?