Komplementarität der Geschäftsfelder der Bayer AG und Monsanto
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der von Bayer- und Monsanto-Vertretern behaupteten Komplementarität der Geschäftsfelder (Saatgut, Pflanzenschutzmittel, GVO) der beiden Konzerne vor dem Hintergrund, dass für die wettbewerbsrechtliche Bewertung bzw. Genehmigung der geplanten Fusion von Bayer und Monsanto die Überschneidung in wesentlichen Marktbereichen einen zentralen Punkt darstellt, und inwieweit wird die Bundesregierung eigene Beiträge zur Überprüfung dieser Frage leisten?