Kompetenzen der Bundesregierung bei der Umsetzung des WIPO-Vertrages von Marrakesch
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was ist die rechtliche Begründung dafür, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung des "WIPO-Vertrag[es] von Marrakesch um den Zugang zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder sonst lesebehinderte Personen zu erleichtern" mittlerweile eine gemischte Kompetenz zwischen Europäischer Union und Deutschland annimmt, und welche juristischen Gründe sorgten für den Meinungswechsel seit dem Erstellen des Prüfbogens für die Subsidiaritäts-und Verhältnismäßigkeitsprüfung, der noch eine ausschließliche Zuständigkeit der EU aufgrund der Artikel 114 und 207 i. V. m. Artikel 218 Absatz 5 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union annahm?