Kompetenzen der Bundespolizei zur Durchführung polizeilicher Maßnahmen unter Wasser auf der Nord- und Ostsee
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Über welche Kompetenzen (rechtliche Zuständigkeiten und technische Fähigkeiten) verfügt die Bundespolizei zur Durchführung polizeilicher Maßnahmen unter Wasser auf der Nord- und Ostsee (z. B. zur Gefahrenabwehr, Beweissicherung oder Kontrolle von Unterwasserinfrastruktur), und in welchen seerechtlichen Zonen können diese Befugnisse jeweils ausgeübt werden (bitte unter Angabe der maßgeblichen Rechtsgrundlagen)?