Kompetenzen der Berichterstattungsstellen gegen geschlechtsspezifische Gewalt und Menschenhandel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kompetenzen sind nach Auffassung der Bundesregierung erforderlich, um die Berichterstattungsstellen gegen geschlechtsspezifische Gewalt und Menschenhandel so auszugestalten, dass sie den Vorgaben der Istanbul-Konvention bzw. der Konvention gegen Menschenhandel und der Menschenhandelsrichtlinie entsprechen (www.kok-gegen-menschenhandel.de/kok-informiert/detail/buendnis-istanbul-konvention-fordert-gesamtkonzept-zur-bekaempfung-von-gewalt-gegen-frauen), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung, diese Berichterstattungsstellen und ihre Kompetenzen gesetzlich zu verankern?