Kompensation von indirekten Biodiversitätsschäden durch Pestizide
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen prüft die Bundesregierung im Bereich des "True cost accounting" (wie vom Wissenschaftlichen Beirat zum Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz in seiner Stellungnahme vom März 2019 empfohlen) hinsichtlich der Kompensation von indirekten Biodioversitätsschäden durch Pestizide, welche bislang aufgrund fehlender EU-einheitlicher Bewertungsmethoden nicht bei der Risikobewertung von Pestiziden berücksichtigt werden (vgl. Antwort der Bundesregierung vom 17. Dezember auf meine Schriftliche Frage auf Bundestagsdrucksache 19/16190), und falls die Bundesregierung keine Umsetzung des Verursacherprinzips hinsichtlich der Folgeschäden durch Pestizide anstreben sollte, warum nicht?